veröffentlicht um 05.03.2012, 02:31 von Thomas Weick
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aktualisiert: 16.06.2012, 00:08
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Möglichkeit der Förderung der Anschaffung von Euro (6)VI-Lkw berücksichtigt werden. Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwere
Nutzfahrzeuge (sog. Innovationsprogramm) kann die Anschaffung (nur) von Euro VI-Lkw mit einem Zuschussbetrag abhängig von der Unternehmensgröße
gefördert werden. Mit Wirkung zum 1. März 2012 wurden diese Beträge erhöht
Förderbetrag 6.050 Euro für kleinere Unternehmen des Straßengüterkraftverkehr =
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2
Mio. Euro haben.
Förderbetrag 4.950 Euro für mittlere
Unternehmen des Straßengüterkraftverkehr =
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10
Mio. Euro haben.
Förderbetrag 3.850 Euro für große Unternehmen =- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Derzeit kann zur Frage, ob für Euro VI ein gegenüber Euro V und EEV (enhachend environmentally friendly vehicle) günstigerer Mautsatz festgelegt oder ob Euro VI derselben Mautkategorie wie Euro V und EEV zugeordnet wird, noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird Euro VI wie Euro V und EEV bemautet werden. |
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