De-minimis 2013 Beim De-minimis Antrag sind die förderfähigenFahrzeuge in eine neue Liste einzutragen - Mit Stempel und Unterschrift der Zulassungsstelle oder mit Fahrzeugnachweisen muss der angemeldete Fahrzeugbestand zum Stichtag 30.09.2012 bestätigt werden. Wichtig !! Laut BAG sind nur vollständige Anträge rangwahrend. Weitere Änderungen zu 2012 Eine Förderung von Wartungsverträgen, die auch nicht förderfähige Bestandteile enthalten, ist nur möglich, sofern die Kosten für die Fahrzeugwartung gesondert ausgewiesen sind. Auch Wartungen zum Erhalt von Garantieansprüchen sind förderfähig. Der Vertragsabschluss der Wartungsverträge muss im Bewilligungszeitraum erfolgen. Die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wird nicht gefördert. Je Zuwendungsbescheid sind maximal zwei Teilverwendungsnachweise zulässig Dabei muss der erste Teilverwendungsnachweis mindestens 50% des zugesagten Budgets betragen. Reichen Sie unmittelbar nach Abschluss der Maßnahmen und erreichen der 50 % einen ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweis beim Bundesamt ein. Hinsichtlich der nachfolgenden drei Maßnahmenarten gelten folgende maßnahmenbezogene Förderhöchstbeträge: - Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis zu 2.500 Euro, - Personenbezogene Maßnahme: bis zu 2.500 Euro, - Maßnahme zur Effizienzsteigerung: bis zu 2.500 Euro. Weiterbildung 2012 Beim Weiterbildungs Antrag ist die gleiche Lister für die förderfähigenFahrzeuge zu Nutzen wie bei De-minimis - Mit Stempel und Unterschrift der Zulassungsstelle oder mit Fahrzeugznachweisen muss der angemeldete Fahrzeugbestand zum Stichtag 30.09.2012 bestätigt werden Beim Eintrag der Weiterbildungsmaßnahme muss die Kategorie laut Maßnahmenkatalog eingetragen werden |
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