Für 2015 stehen wieder einige Änderungen bei den Maßnahmen und dem Förderverfahren an.
Hier steigen auch die Risiken einer Ablehnung oder Rückforderung.
Für den Antragssteller kaum mehr nachzuvollziehende Änderungen im laufenden und nächsten
Antragsverfahren machen eine
professionelle Betreuung wichtig.
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Lesen sie hier die ersten Änderungen für 2015 .
Wichtig ! - Es werden für 2015 neue Förderrichtlinien erlassen
Für Unternehmen, die mit einander Verbunden sind, ändert sich einiges :
Die Veröffentlichlung der EU-Kommision vom 18.12.2013, über die Anwendung der De-minimis Richtlinien, hat für verbundene Unternehmen einschneidende Folgen.
- Verbundene Unternehmen zählen nun als ein Antragsteller. ( Höchstbetrag De-minimis Beihilfen = 100.000, -€ bei Güterkraftverkehr in 3 Jahren
oder 200.000,- Euro bei Werkverkehr in 3 Jahren )
- Das Unternehmen, bei dem eine Maßnahme durchgeführt wird, muss den Fördervorrausetzungen entsprechen; z.B. für die Durchführung einer Schulungsmaßnahme. Bei einer Niederlassung mit zwei Fahrern , muss diese Niederlassung mindestens ein Fahrzeug auf die Niederlassung zugelassen haben.
- Die Vorlage des Antrages und der Verwendungsnachweise erfolgt über das beherrschende Unternehmen.
( Beherrschendes Unternehmen ist ein Unternehmen aus dem Firmenverbund, das die Anträge stellt und die Verwendungsnachweise führt)
Der Förderhöchstbetrag bei De-minimis wird wieder auf 33 000,- € erhöht.
-1 000,- € Förderbudget pro Fahrzeug bleiben.
-Anpassung der Förderhöhe von 90% auf 80 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
De minimis - Maßnahmenkatalog 2015 :
- Bei der Ladungssicherung sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die über den gesetzlichen geforderten Standard hinaus gehen.
- Windleitkörper und Kühltrennwände werden weiterhin gefördert.
- „Anschaffung von Hard- und Software von Kommunikationslösungen, für die Anbindung des Lkw an den Betrieb, “wird in die Maßnahme „Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen“ integriert.
- Gestrichen wird die Maßnahme „Umweltgerechtes Recycling, umweltgerechte Entsorgung von
Fahrzeugkomponenten und Abfällen jeglicher Art (Reifen, Öle, Schmierstoffe...)“
- Darstellung "Auswertung, Archivierung der Daten des digitalen Tachos" - bei dieser Maßnahme wird nur noch die Sotftware gefördert.
-Zertifizierungen nach DIN EN12789 werden mit aufgenommen
Weiterbildung - Maßnahmenkatalog 2015 und Antragsverfahren
Weiterhin sollen alle Maßnahmen vorgeplant werden. Eine Budgetzusage, wie bei De-minimis, wird es nicht geben.
Es werden zusätzlich aufgenommen:
- Vorbereitung zur Prüfung auf die Grundqualifikation (nicht beschleunigte Grundqualifikation !)
- LKW-Kranführer-Ausbildung wird unter Katalognummr 2.2 förderfähig
- Schulungen zum digitalen Kontrollgerät werden unter 3.2 des Förderkataloges aufgenommen