Wie zu erwarten versendet die BAG Ablehnungsbescheide. Die Ablehnungen werden vom Ende der Eingangsfrist anfangend ausgestellt. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei Weiterbildung nicht für den Eingang der Anträge des Oktobers 2010 ! Text wie folgt A b l e h n u n g s b e s c h e i d Der Bescheid ergeht aufgrund Nr. 1.3 der Förderrichtlinie vom 14. Oktober 2010 (BAnz. 2010 Nr. 163, S. 3570, in der Fassung vom 28. Juni 2011, BAnz. 2011, Nr. 104 vom 14. Juli 2011, S. 2501). 1. Die beantragte Zuwendung auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei Begründung: Die im Jahre 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 137 Mio. Euro für Förderanträge Ausbildung und Weiterbildung sind durch die in den Jahren 2009 bis 2011 und die im Jahr 2012 erlassenen Bescheide inzwischen ausgeschöpft. Die vollständigen Anträge wurden in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt beschieden (sogen. Windhundverfahren – vgl. Nr. 1.3 Satz 2 der Förderrichtlinie). Aufgrund der großen Zahl an Anträgen, die zeitlich vor Ihrem Antrag eingegangen sind, konnten Sie für die Förderperiode 2012 keinen Zuwendungsbescheid erhalten. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Entscheidung mitteilen zu können und weise bereits jetzt darauf hin, dass ab dem 01. Oktober 2012 die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderperiode 2013 zu stellen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Werderstr. 34, 50672 Köln, Widerspruch eingelegt werden. Beiträge 1 - 1 von 19
Weitere Fördermittelnews anzeigen » | Was tun wen Fördermittel nicht gezahlt werden ?Für diesen Fall bieten wir in Zusammenarbeit mit einer Mannheimer Rechtsanwaltkanzlei für Fördermittelrechtan, die Bescheide in formeller und materieller Hinsicht zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einzulegen.
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