Originalmeldung BAG Die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuwendungsverfahren "Weiterbildung" und "De-minimis" für die Förderperiode 2012 endet am 31.03.2013. Da dieser Termin auf einen Sonntag fällt und sich daran ein Feiertag anschließt, verschiebt sich das Fristende gemäß § 193 BGB auf den Ablauf des nächsten Werktages, das heißt den 02.04.2013. Eine Einreichung der Verwendungsnachweise muss bis zu diesem Datum erfolgen, damit der im Zuwendungsbescheid festgelegte Förderbetrag ausgezahlt werden kann. Verspätet vorgelegte Verwendungsnachweise können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Akutell zur Situation 2013Dem BAG liegen 46.500 Anträge auf Fördermittel vor.Das Volumen wird wohl ähnlich hoch sein wie in 2012. Beiträge 1 - 1 von 19 Weitere Fördermittelnews anzeigen » |
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