liegen beim Bund bereit und warten darauf, im Rahmen der Maut-Harmonisierung von der Transportbranche abgerufen zu werden. Doch für viele Unternehmen ist das Procedere des Auszahlungsverfahrens mittels Verwendungsnachweisen zu kompliziert. „Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden zum Beispiel nur rund 30 Prozent der beantragten Fördermittel abgerufen, bei De-minimis sind es immerhin 75 Prozent“, sagt Thomas Weick, Geschäftsführer von Weick-Consulting. Er muss es wissen, denn er berät Spediteure und Transporteure seit drei Jahren in diesen Dingen und hilft ihnen von der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen und Fördermittel bis zur Auszahlung. Aus drei Töpfen können Unternehmer, die mindestens einen Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht besitzen und Güterverkehr betreiben, Zuschüsse schöpfen: Bei der KfW- Bankengruppe gibt es Geld für die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge, das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt die Aus- und Weiterbildung und hat das De-minimis-Programm aufgelegt. Diese drei Fördermöglichkeiten sind unabhängig voneinander. Wer also bereits Mittel aus einem Programm erhält, kann dennoch die beiden anderen in Anspruch nehmen. Warum werden die Möglichkeiten so wenig genutzt? „Die Anträge für das De-minimis- Programm für das Jahr 2012 müssen bis 28. Februar 2012 eingereicht sein, die für die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sogar schon bis 15. Januar 2012. Man muss also fast ein Jahr im Voraus planen“, erläutert Weick. Die KfW-Förderungen können im laufenden Jahr beantragt werden. Geld fließt dann allerdings noch nicht. Vielmehr verlangt die Förderstelle nach Durchführung der beantragten Maßnahme einen exakten Verwendungsnachweis. All das muss vom Unternehmen selbstständig und vor allem fristgerecht erledigt werden. Mangels eigener personeller Kapazitäten ist die Einhaltung der Termine oft nicht gewährleistet. Schwierig ist auch die langfristige Planung, wann welcher Fahrer zur Weiterbildung geschickt wird. Hinzu kommt, dass sich einerseits die förderfähigen Maßnahmen von Jahr zu Jahr ändern, andererseits wesentlich mehr gefördert wird als die meisten sich vorstellen können. Dazu zählen zum Beispiel kaufmännische Weiterbildungen oder Qualitätsmanagement mit Bezug auf den Lkw-Güterverkehr oder eine Weiterbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt. „Solche Maßnahmen werden zu 70 Prozent gefördert,“ erklärt Weick. Auch von positiven Effekten berichtet er: „Betriebe, die sich in den vergangenen Jahren bei der Schulung ihrer Mitarbeiter sehr zurückgehalten haben, investieren jetzt in ihr wichtigstes Kapital.“ Sein Ziel ist es, dass Unternehmen die Anträge fristgerecht stellen, darüber so schnell wie möglich beschieden wird und die zugesagten Mittel letztendlich fließen. |
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