veröffentlicht um 04.09.2013, 05:14 von Thomas Weick
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aktualisiert: 01.12.2014, 02:07
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Hier die wichtigen Änderungen im Überblick - Die Anträge sind frühestens ab dem 01.10.2013 bis spätestens am 31.10.2013 zu stellen-ALT 2013:
pro Fahrzeug ein Förderbetrag von bis zu
1.500,00 Euro
der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge - maximal 25.500,00 Euro
(17 Fahrzeuge)
Stichtag für den Fahrzeugnachweis:
Nutzfahrzeuge, die zum 30. September zugelassen sind
------------------------------------------------------------- Verwendungsnachweis Vorlage spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums
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pro Fahrzeug ein Förderbetrag von bis zu
1.000,00 Euro
der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge - maximal 25.500,00 Euro
(26 Fahrzeuge)
Stichtag für den Fahrzeugnachweis:
Nutzfahrzeuge, die zum 15. September zugelassen sind
-------------------------------------------------------------- Verwendungsnachweis Vorlage spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums spätestens der 02.03.2015 -------------------------------------------------------------- Streichung der Maßnahmen Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrages | Aufwendungen für Prämien an das Fahrpersonal
- für die Schadensfreiheit von Fahrzeug und Ladung
- für wirtschaftliches Fahren
- Sauberkeitsprämie | Umweltgerechte Fahrzeugreinigung (Fahrzeugwäsche) | Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften | Technische Fahrzeugüberwachung inkl. Prüfung Fahrtschreiber und Kontrollgeräte gem. § 57b StVZO | Anwenderschulung für die EDV-gestützte Anbindung an Kommunikationsplattformen | Anwenderschulung Windleitkörper |
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| De minimis 2015 :der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge - maximal 33,000,00 Euro (33 Fahrzeuge)
-Bei der Ladungssicherung sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die über den gesetzlichen geforderten Standard hinaus gehen.
-Windleitkörper und Kühltrennwände werden weiterhin gefördert
-Partikelminderungssysteme sollen nicht mehr gefördert werden
-Zertifizierungen nach DIN EN12789 werden mit aufgenommen
BAG Weiterbildung 2015 und Antragsverfahren
Weiterhin sollen alle Maßnahmen vorgeplant werden . Eine Budgetzusage wie bei De-minimis wird es nicht geben.
Es werden zusätzlich aufgenommen : - Vorbereitung zur Prüfung auf die Grundqualifikation ( nicht beschleunigte Grundqualifikation ! ) - LKW Kranführer Ausbildung wird unter Katalognummr 2.2 förderfähig - Schulungen zum digitalen Kontrollgerät werden unter 3.2 des Förderkataloges aufgenommen
WICHTIG ! Ab 01.01.2016 soll nur noch die elektronische Antragsstellung möglich sein .
De minimis 2015 :
der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge - maximal 33,000,00 Euro
(33 Fahrzeuge)
-Bei der Ladungssicherung sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die über den gesetzlichen geforderten Standard hinaus gehen.
-Windleitkörper und Kühltrennwände werden weiterhin gefördert
-Partikelminderungssysteme sollen nicht mehr gefördert werden
-Zertifizierungen nach DIN EN12789 werden mit aufgenommen
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Ċ Thomas Weick, 04.09.2013, 05:14
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