Wer Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge angeschafft hat und diese im Förderjahr 2012 mit gefördert bekommen will, muss diese bis zum 30.09.2011 zugelassen haben. Für 2010 war hier der Stichtag noch der 31.10.2010. Bitte beachten Sie diese wichtige Änderung gerade bei Neufahrzeugauslieferungen ! Die
Anpassung der Stichtagsregelung für die Aufstellung der
mautpflichtigen Fahrzeuge im Förderprogramm „De-minimis“ war mit
der Vorverlegung der Antragsfrist für die Förderperiode 2012 (auf
den 01. Oktober 2011) notwendig geworden. In der Ausgabe
des Bundesanzeigers wurde nun die entsprechende Änderung
der
Förderrichtlinie „De-minimis“ veröffentlicht. Danach ist das
für die Förderperiode 2012 maßgebliche Datum zum Nachweis
für den Fahrzeugbestand von |
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