Weiterbildungsträgers und/oder Durchführungsortes möglich, sofern beabsichtigte Änderungen unverzüglich und schriftlich dem BAG mitgeteilt werden. Das heisst, wer den Weiterbildungträger wechselt, muss dies vorher beim BAG anzeigen . Dies war bisher nicht so. Auch verlangt das BAG die Anzeige des Wechsels auch dann, wenn noch kein Bescheid vorliegt ! Der Änderungsbescheid wird dann vom BAG versendet, nachdem die Änderungen eingetragen sind. |
Home > Fördermittelnews >