Pressemitteilung Mai 2016 Wer Maßnahmen nach den Richtlinien für Aus- und Weiterbildung und De-minimis ergreifen will und gefördert bekommen möchte, sollte sich unbedingt die neu erdachten Fristenregelungen anschauen. Und wer dann entmutigt ist und denkt: “Das schaffe ich nie”, kann Thomas Weick von Weick Consulting in Ladenburg kontaktieren. Er hat bei diesen Geldtöpfen den Durchblick und weiß, wie Unternehmer zu ihrem Recht kommen -------- Das Jahr der Fristen hat begonnen! BAG De-minimis und Aus- und Weiterbildungsförderung 2016: Ja, aber wie? Fördermittel sollen Investitionsanreize schaffen. Für Unternehmen des Güterkraftverkehrs sind insbesondere die De-minimis-Richtlinie und Gelder für Weiterbildungsmaßnahmen interessant. Die Investitionsfreude wird jedoch schnell getrübt, sobald man beginnt, sich mit den Inhalten der Richtlinien auseinanderzusetzen. Bescheid abwarten oder schon mal loslegen? Wie lange sind die Maßnahmen durchführbar? Wann ist der Nachweis zur Auszahlung über die zu fördernden Maßnahmen einzureichen? In diesem Jahr scheint es, als stolperten die Schöpfer der Förderbedingungen über ihre eigenen Fallstricke: Erstmals in der Geschichte von De-minimis findet man auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) eine Vielfalt von Erklärungsversuchen und Anwendungsbeispielen. Zusätzlich gibt es ein vierseitiges Hinweisblatt zur Beachtung von Fristen, beim Förderprogramm Weiterbildung umfasst eine entsprechende Information sogar fünf Seiten. Wer glaubt, nach Durchsicht dieser Seiten schlauer zu sein als vorher, irrt. Einzige Erkenntnis: Nicht eingehaltene Fristen führen zur Ablehnung des Antrags. Das frustriert. Über ein Dutzend weiterer Regelungen erschweren es, den Überblick zu behalten. Eine versäumte Frist bedeutet den Verlust der Investitionssumme und darüber hinaus den möglichen Verlust der Förderung für andere Investitionen. Das BAG ist in diesem Fall nur Überbringer der schlechten Botschaft, denn das Bundeswirtschaftsministerium schreibt die Regelungen vor. Zwar haben sich Ministerium und Verbände im Rahmen der Mautharmonisierungsrunden über Wünsche der Unternehmer und Ziele der Fördermaßnahmen unterhalten. Doch in der Kommunikation muss etwas schief gelaufen sein. Wer hat da wen nicht verstanden? Was als finanzielle Entlastung für die Branche gedacht war, führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung. Die Fristen für Durchführung und Verwendungsnachweis, die zu beachten und unbedingt einzuhalten sind, unterscheiden sich je nach Maßnahme. „Im Alltagsgeschäft ist das kaum zu überwachen“, sagt Thomas Weick, Geschäftsführer der Weick Consulting Fördermittelberatung aus Ladenburg. „Eigentlich sollte es eine Person im Unternehmen geben, die nichts anderes macht, als eine Terminliste zu führen und die entsprechenden Dokumente zum richtigen Zeitpunkt parat zu haben.“ Er hat gut reden, denn er kennt die Herausforderung der Fristenregelungen seit Jahren. In einem speziellen Fristenkalender sind alle Stichtage seiner Kunden eingetragen: Start der Maßnahme, Zeitfenster für die Durchführung, den Antrag für die Auszahlung und die Vorlage des Verwendungsnachweises. Bei De-minimis und Weiterbildungsmaßnahmen ist mit dem Bescheidzugang eine dreimonatige Durchführungsfrist einzuhalten. Kommt der Bescheid für Weiterbildungsmaßnahmen Anfang Juli, kann man gleich einen Folgeantrag abschicken, denn zwischen Juli und September wird man kaum ein Schulungsangebot finden. „Die Folge ist, dass insgesamt weniger Mitarbeiter zur Fortbildung geschickt werden“, resümiert Weick. Und dass insgesamt weniger investiert wird. Eigentlich soll vieles besser werden. So erhöht sich die Ausbildungsförderung um 10%, Kleinbetriebe erhalten mehr Zuwendung. Bei De-minimis sind neuerdings Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zuwendungsberechtigt. Auch Gegenstände, die im Rahmen eines Miet- oder Leasingvertrags genutzt werden, fallen jetzt unter die Förderung. Alle Änderungen hier aufzuzählen, würde allerdings den Rahmen sprengen. Es würde auch nicht helfen, die Antragstellung einfacher zu machen. Man kann es drehen und wenden wie man will, es ist viel komplizierter geworden. Jemanden zu fragen, der sich damit auskennt, lohnt sich. „Denn manche Fehler beim Ausfüllen oder der Einhaltung der Fristen können dazu führen, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird“, sagt Weick. Das ist nicht schön, aber noch harmlos. Weick fährt fort: „Es kann auch passieren, dass man sich durch unabsichtlich falsch gemachte Angaben auf einmal im strafrechtlichen Bereich wiederfindet.“ Spätestens dann ist Schluss mit lustig. Seit sieben Jahren berät Weick seine Kunden in Sachen BAG Fördermöglichkeiten. Er kennt die Termine, er weiß, welcher Antrag wann abzugeben ist. Und er kann die offiziellen Formulierungen so für seine Kunden übersetzen, dass auch sie diese verstehen. Viele Unternehmer betreut er schon seit Jahren, sie schätzen seine Kompetenz. Ein weiterer Grund für die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Weick Consulting liegt sicher darin, dass Thomas Weick die eine oder andere Ablehnung im Widerspruchsverfahren noch „gerettet“ hat. Er will für seine Kunden das Optimum herausholen, dazu scheut er auch den Weg zum Gericht nicht. Gerade in der jetzigen Phase vieler Unklarheiten können seine Kunden sich darauf verlassen, dass sie von ihm zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert werden, sollten sich Fördermöglichkeiten nutzen lassen. Weick: „Der Staat will, dass Unternehmen in bestimmten Bereichen investieren. Deshalb legt er Fördertöpfe an. Mein Ziel ist es, dass dieses Geld dort ankommt, wo es ankommen soll: bei den Unternehmen.“ ______________________________________________________________________________________ Pressemitteilung September 2015
März 2013 BAG Förderprogramme 2013: 10.000 Anträge am ersten Tag, die vernachlässigten Alternativen und was bei Ablehnungsbescheiden zu tun ist Mit “BAG-Förderservice-Plus“ schafft Weick Consulting den Durchblick im Förderdschungel Ladenburg. Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Der neue „BAG-Förderservice-Plus“ der Firma Weick-Consulting bietet hier kompetente Hilfe. Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungsprogramme des BAG bietet der neue Service auch die Antragstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden. In der Nacht zum 1. Oktober 2012 hat sich in Köln einmal mehr gezeigt, mit welchen Schwierigkeiten Antragsteller von Fördermitteln konfrontiert sind. Vor den Toren des BAG hatte sich eine Schlange von ca. 100 Personen gebildet. Alle wollten zum Start der Antragsfrist für das De-minimis Förderprogramm um 0.00 Uhr bei den Ersten sein – in der Hoffnung, sich damit den Zuschuss zu sichern. Dieser Aktionismus spiegelt die Unsicherheit der Antragsteller im Förderdschungel. Die Überbeanspruchung des Programms birgt die Gefahr, dass der kleinste Fehler im Antrag oder im Verwendungsnachweis zu einer Ablehnung führt. „Viele Unternehmen springen ausschließlich auf diesen hoch frequentierten Zug des BAG auf und übersehen dabei lohnenswerte Förderalternativen“, sagt Thomas Weick, Geschäftsführer von Weick-Consulting. Es gibt Mittel von den verschiedensten Institutionen und staatlichen Stellen. Die Arbeitsagentur etwa fördert die Weiterbildung Geringqualifizierter, die KfW fördert Energieeffizienz-Maßnahmen. Gelder in Millionenhöhe bleiben ungenutzt. „Genau hier setzen wir mit unserem neuen Rundum- Paket an,“ so Weick weiter. Das Ausloten aller Möglichkeiten, fristgerechte und vollständige Antragstellung, die hartnäckige Verfolgung der Anträge bis zur endgültigen Bescheidung und Auszahlung erfordern einen Aufwand, der neben dem laufenden Tagesgeschäft – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – kaum zu leisten ist. Es herrscht große Rechtsunsicherheit. Nicht abgerufene Mittel kosten Investitionen, Innovation und Arbeitsplätze. Mit „BAG- Förderservice-Plus“ führt Weick-Consulting seine Kunden durch diesen Förder- Parcours. Die vollständige oder partielle Ablehnung des Förderantrags bzw. des Verwendungsnachweises wird immer wieder als unabänderlich hingenommen. Doch die Einlegung eines Widerspruchs kann sinnvoll sein, denn die angewandte Vergabepraxis stößt aufgrund der schieren Masse der Anträge an ihre normativen Grenzen. Auch die nachträgliche Verteilung nicht abgerufener Mittel aus dem jeweiligen Vorjahr ist rechtlich höchst umstritten. Weick-Consulting arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Mannheimer Rechtsanwalt Adel Belgacem zusammen. Bei ablehnenden Bescheiden berät dieser umfassend, prüft die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und legt ggf. Widerspruch ein. Die für die Prüfung des Bescheides und für eventuelle Rechtsmittel entstehenden Anwaltskosten sind mitunter sogar durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Weitere Informationen: Weick-Consulting Herr Thomas Weick Trajanstraße 38 68526 Ladenburg Tel.: 06203 845 08 56 www.weick-consulting.com | Veröffentlichungen der Fachpresse KFZ Anzeiger 06.2016 NFM Magazin 12.2015 Verkehrsrundschau 03.2013 Foto: VR/André Gieße |